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   VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740   

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VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740 (https://dejure.org/2010,71038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2010 - 3 CE 10.740 (https://dejure.org/2010,71038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 3 CE 10.740 (https://dejure.org/2010,71038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht;Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens (Dienstgruppenleiter bei einer Polizeiinspektion (A 11/00);Inzidenzprüfung einer berücksichtigten, vom Antragsteller angefochtenen aktuellen Beurteilung;Zurückbleiben des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in einem (geringfügig) über- oder unterschreitbaren Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 16.2.1994, Az. 3 B 92.853, Beschlüsse vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442; BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, Az. 2 C 13/79, ZBR 1981, 197; Urteil vom 24.11.2005, Az. 2 C 34/04, NVwZ 2006, 465).

    Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH, Beschlüsse vom 4.2.1998, Az. 3 B 95.2362; vom 30.10.2006 a.a.O. und vom 25.5.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442

    Dienstliche Beurteilung; Reihung; Richtwerte (Quote)

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in einem (geringfügig) über- oder unterschreitbaren Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 16.2.1994, Az. 3 B 92.853, Beschlüsse vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442; BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, Az. 2 C 13/79, ZBR 1981, 197; Urteil vom 24.11.2005, Az. 2 C 34/04, NVwZ 2006, 465).

    Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH, Beschlüsse vom 4.2.1998, Az. 3 B 95.2362; vom 30.10.2006 a.a.O. und vom 25.5.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 13.5.2009, Az. 3 CE 09.413 - Juris und vom 4.2.2009, Az. 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S. 590 - Leitsatz).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in einem (geringfügig) über- oder unterschreitbaren Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 16.2.1994, Az. 3 B 92.853, Beschlüsse vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442; BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, Az. 2 C 13/79, ZBR 1981, 197; Urteil vom 24.11.2005, Az. 2 C 34/04, NVwZ 2006, 465).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19.1. 2000, Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 13.5.2009, Az. 3 CE 09.413 - Juris und vom 4.2.2009, Az. 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S. 590 - Leitsatz).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in einem (geringfügig) über- oder unterschreitbaren Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 16.2.1994, Az. 3 B 92.853, Beschlüsse vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442; BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, Az. 2 C 13/79, ZBR 1981, 197; Urteil vom 24.11.2005, Az. 2 C 34/04, NVwZ 2006, 465).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004, Az. 2 VR 3/03, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 3 CE 08.2852

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens - Rektor

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 13.5.2009, Az. 3 CE 09.413 - Juris und vom 4.2.2009, Az. 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S. 590 - Leitsatz).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • VGH Bayern, 13.05.2009 - 3 CE 09.413

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 04.02.1998 - 3 B 95.2362
  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

    Die endgültige Beurteilung obliegt jedoch allein dem zuständigen Beurteiler, der an einen derartigen Vorschlag des unmittelbaren Vorgesetzten nicht gebunden ist (BayVGH B.v. 10.5.2010 - 3 CE 10.740 - juris Rn. 36).
  • VG Regensburg, 15.12.2011 - RN 1 E 11.1615

    Stellenbesetzung; freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnnachzeichnung;

    Die Feststellungen über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Beamten sind in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. BVerwG v. 19.12.2002, Az. 2 C 31/01, BayVGH vom 10.05.2010 Az. 3 CE 10.740 ).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandkraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (BayVGH v. 10.05.2010 Az. 3 CE 10.740 ).

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.47

    Polizeioberkommissar (BesGr. A 10); dienstliche Beurteilung; Zuständigkeit des

    Voraussetzung ist jedoch auch insoweit, dass die dienstliche Beurteilung von dem dafür zuständigen Dienstvorgesetzten - hier Polizeipräsident a.D. K. - vorgenommen wird (BayVGH B.v. 10.5.2010 - 3 CE 10.740 - juris Rn. 35) und dass dieser auch aufgrund seiner eigenen Erkenntnisgrundlagen zu dem von ihm vergebenen Gesamturteil gekommen ist (BayVGH B.v. 22.4.2013 - 3 ZB 11.1531 - juris Rn. 4).

    Diesen Vergleich kann aber nur der übergeordnete Vorgesetzte und der - die Beurteilung verantwortende - Beurteiler anstellen (BayVGH B.v. 13.5.2008 - 3 ZB 07.1086 - juris Rn. 9; B.v. 10.5.2010 a.a.O. Rn. 39).

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